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From-Header
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Nachgedacht oder nicht?
Immer wieder wird die Vermutung
geäußert, ein Pseuodym im Header eines Newsbeitrags sage noch nichts über die wirkliche
Motivation des Autoren aus und könne ebensogut Ausdruck dafür sein, daß der Betroffene
keine Überlegungen bezüglich seiner Netzidentität angestellt habe:
<akm50s.3vvhc2b.1@hamster.sockenseite.de>
So ist die Verwendung eines Pseudonyms allein keineswegs
notwendigerweise bereits eine fest formulierte Willenserklärung, unter keinen Umständen den
echten Namen anzugeben.
ei der Einrichtung der Software für
den Zugang zum Usenet kommt irgendwann der Punkt, an dem die Software den Namen des Teilnehmers erfragt.
Wer an diesem Punkt etwas anderes als seinen wirklichen Namen angibt, hat zweifellos mehr Überlegungen
angestellt, als jemand, der seinen tatsächlichen Namen einträgt. Denn schon das Erfinden des
Pseudonyms erfordert im Gegensatz zum Hinschreiben des Namens Denkarbeit. Daß nicht nachgedacht
wurde, als ein Pseudonym in den Header geschrieben wurde, läßt
sich also auf jeden Fall ausschließen. Ebenso steht damit fest, daß das Pseudonym bewußt dort
eingetragen wurde und daher als eine Willenserklärung bezüglich der Netzidentität verstanden
werden muß. Das sagt natürlich nichts darüber aus, wie ausgeprägt dieser Wille ist und
daß er sich nicht zu einem späteren Zeitpunkt ändern könnte.
Aber welche Überlegungen gehen der Entscheidung für ein Pseudonym voraus? Sind es überhaupt
ernstzunehmende Gedanken oder handelt es sich um eine spontane oder gar zufällige Entscheidung?
Das Bewußtsein läßt uns glauben, es treffe
die Entscheidungen und sei der Urheber dessen, was wir tun. Wenn aber die Entscheidungen getroffen werden,
ist es selbst nicht präsent. Es hinkt der Zeit hinterher und sorgt dafür, daß wir nichts
davon merken. Es betrügt sich selbst.
Bewußtsein ist keine auf oberster Ebene angesiedelte
Instanz, die untergeordneten Einheiten im Gehirn Anweisungen erteilt, sondern ein selektierender Faktor,
der unter den vielen Möglichkeiten, die das Nichtbewußte anbietet, eine Auswahl trifft. Das
Bewußtsein funktioniert, indem es Vorschläge aussortiert und vom Nichtbewußtsein
vorgeschlagene Entschlüsse verwirft.
Spüre die Welt [1]
azu muß man wissen, daß
der menschliche Denkapparat zufällige Entscheidungen gar nicht kennt, es sei denn, wir weisen ihn
bewußt an, Zufallsentscheidungen zu treffen, etwa beim Ziehen von Losen oder beim Ausfüllen
eines Lottoscheins. Von dieser Ausnahme abgesehen basieren alle Entscheidungen des Menschen auf der
Quintessenz all seiner relevanten Erfahrungen und all seines angesammelten Wissens. Noch wichtiger ist
die Erkenntnis, daß das menschliche Hirn Entscheidungen stets auf die gleiche Weise fällt: Die
Informationen werden unbewußt verarbeitet und am Ende steht ein Ergebnis, welches dem
Bewußtsein - quasi als letzte moralische Instanz - zur Prüfung vorgelegt wird. Das Bewußtsein
ist daher nicht für das eigentliche Denken verantwortlich, wofür schon seine Bandbreite nicht
ausreichen würde, sondern verwirft oder übernimmt lediglich bereits gefällte Entscheidungen
des Nichtbewußten. (Vetoprinzip nach Benjamin Libet).
Von diesem Schema (dies nur am Rande) weicht das Hirn nur ab, wenn Notsituationen schnelle Reaktionen
erfordern. Aus diesem Grund gibt es unbewußte Handlungen und Reflexe, die wir entweder gar nicht
realisieren, oder erst dann, wenn wir sie bereits ausgeführt haben.
amit stellt sich auch nicht mehr die
Frage, ob der Entschluß, anstelle des Namens etwas anderes hinzuschreiben, eine bewußte oder
eine unbewußte Entscheidung war. In dem Moment, in dem die betreffende Person anfängt, sich
ein Pseudonym auszudenken, hat das Bewußtsein als moralische Instanz die Entscheidung für
das Pseudonym längst geprüft und abgesegnet. Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, daß
in die vorausgegangenen Überlegungen, an denen das Bewußtsein gar nicht beteiligt war, alle
bis dahin gesammelte Erfahrung und alles Wissen des Menschen eingeflossen ist. Einfacher ausgedrückt
kann man sagen, daß der Mensch so entscheidet, wie er aufgrund seiner Prägung entscheiden muß.
Das bedeutet nicht, daß Mensch keinen freien Willen habe, was natürlich gewaltige juristische Probleme
aufwerfen würde. Aber im Gegensatz zu dem, was uns unser Bewußtsein vorgaukelt, beschränkt sich
unser freie Wille tatsächlich darauf, fertige Entschlüsse zu bewilligen oder zu verwerfen.
Prof. Gerhard Roth: Experimente zeigen, daß jeder
Entscheidung, und halten wir sie noch so sehr für unseren eigenen Willen, zuvor wichtige Vorentscheidungen
vorausgegangen sind und zwar unbewußt. Wir bekommen davon überhaupt nichts mit. Warum sich
Herr Müller für Frau Müller entscheidet, ist für Forscher im Prinzip Schritt für Schritt nachvollziehbar:
Da wären zunächst einmal die Gene, die das Temperament eines Menschen weitgehend festlegen;
dann prägen frühkindliche Einflüße spätere Entscheidungsmuster und
schließlich die Erfahrungen aller Lebensjahre.
Weiterlesen
leibt zuletzt noch der Einwand, ein
Neuling habe eben nicht alle erforderlichen Informationen gehabt, um eine Entscheidung für oder gegen
den Realname zu fällen, weshalb die Entscheidung zurecht infrage gestellt werden dürfe.
Es mag in er Tat zutreffend sein, daß dem Neueinsteiger einige Hintergrundinformationen zu dem Medium
fehlten, etwa das Wissen um die sogenannten Sitten und Gebräuche. Das sind aber keine wesentlichen
Maßstäbe für eine rationale Entscheidung, denn die anstehende Entscheidung, die vom Nichtbewußtsein
gefällt wird, stellt zunächst die eigenen Belange und schutzwürdigen Interessen in den Vordergrund.
Die dafür notwendigen Eckdaten sind dem Neuling bekannt: Seine Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen
(dazu gehört auch die Erfahrung, daß der Name für den Meinungs- Erfahrungs und Wissensaustausch
unerheblich ist) und das Wissen darum, daß das Medium, in das er sich zu begeben gedenkt, ein offenes
und öffentliches Datennetz ist. Wer auf dieser Basis zu der Erkenntnis gelangt, daß er dem Medium kein
absolutes Vertrauen schenken möchte, hat eine Entscheidung getroffen, die rational begründet ist,
moralisch nicht verwerflich ist und daher Priorität vor fragwürdigen Höflichkeitsformeln genießt.
Wäre dem Betroffenen die Information um die Sitten und Gebräuche zum Zeitpunkt der Entscheidung
bereits bekannt, so würde dieses Wissen bei einem Menschen mit entsprechender Prägung nichts am
Mißtrauen gegenüber dem Medium ändern, sondern höchstens dazu führen, daß
die Entscheidung von vornherein zugunsten eines nichterkennbaren Pseudonyms ausfiele.
usammenfassend kann man sagen, daß
die Entscheidung gegen die Preisgabe personenbezogener Daten in offenen Netzwerken niemals eine unbedachte oder
gar willkürlich Entscheidung ist. Auch wenn man es angesichts der Geschwindigkeit und der Anzahl täglicher
Entscheidungen nicht glauben mag, ist in diese wie in jede andere Entscheidung nicht weniger als die gesamte
Lebenserfahrung des Menschen in Form seiner Prägung eingeflossen. Mißtrauen geht schließlich aus
negativen Erfahrungen, die man entweder selbst erlebt oder vermittelt bekommen hat, hervor. Diese Aussage soll
keineswegs suggerieren, die Verwendung eines Pseudonyms wäre die einzig richtige und logische Wahl.
Auch die Entscheidung gegen ein Pseudonym beruht auf denselben Prinzipien des nichtbewußten Denkens.
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, sie ist niemals universell richtig oder falsch, sondern einfach nur
die Folge individueller Prägung und sollte daher respektiert werden.
Ändert ein Teilnehmer nach dem Hinweis auf die sog. Sitten und Gebräuche dennoch den Eintrag
des From-Headers zugunsten des Realnames, dann ist das kein Beleg dafür, daß er sich vorher
keine Gedanken gemacht hat, sondern höchstens dafür, daß er leicht zu beeinflussen ist
oder aus pragmatischen Gründen bereit war, seine auf rationalen Argumenten beruhende Entscheidung
aufgrund irrationaler Argumente (Sitten und Gebräuche) zu revidieren.
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Tor Norretranders
Spüre die Welt - Die Wissenschaft des Bewußtseins
rororo-Verlag, ISBN 3 499 60251 2
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Linktips:
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