From-Header


Nachgedacht oder nicht?

Immer wieder wird die Vermutung geäußert, ein Pseuodym im Header eines Newsbeitrags sage noch nichts über die wirkliche Motivation des Autoren aus und könne ebensogut Ausdruck dafür sein, daß der Betroffene keine Überlegungen bezüglich seiner Netzidentität angestellt habe:

Google <akm50s.3vvhc2b.1@hamster.sockenseite.de>

So ist die Verwendung eines Pseudonyms allein keineswegs notwendigerweise bereits eine fest formulierte Willenserklärung, unter keinen Umständen den echten Namen anzugeben.

ei der Einrichtung der Software für den Zugang zum Usenet kommt irgendwann der Punkt, an dem die Software den Namen des Teilnehmers erfragt. Wer an diesem Punkt etwas anderes als seinen wirklichen Namen angibt, hat zweifellos mehr Überlegungen angestellt, als jemand, der seinen tatsächlichen Namen einträgt. Denn schon das Erfinden des Pseudonyms erfordert im Gegensatz zum Hinschreiben des Namens Denkarbeit. Daß nicht nachgedacht wurde, als ein Pseudonym in den Header geschrieben wurde, läßt sich also auf jeden Fall ausschließen. Ebenso steht damit fest, daß das Pseudonym bewußt dort eingetragen wurde und daher als eine Willenserklärung bezüglich der Netzidentität verstanden werden muß. Das sagt natürlich nichts darüber aus, wie ausgeprägt dieser Wille ist und daß er sich nicht zu einem späteren Zeitpunkt ändern könnte.

Aber welche Überlegungen gehen der Entscheidung für ein Pseudonym voraus? Sind es überhaupt ernstzunehmende Gedanken oder handelt es sich um eine spontane oder gar zufällige Entscheidung?

Das Bewußtsein läßt uns glauben, es treffe die Entscheidungen und sei der Urheber dessen, was wir tun. Wenn aber die Entscheidungen getroffen werden, ist es selbst nicht präsent. Es hinkt der Zeit hinterher und sorgt dafür, daß wir nichts davon merken. Es betrügt sich selbst.

Bewußtsein ist keine auf oberster Ebene angesiedelte Instanz, die untergeordneten Einheiten im Gehirn Anweisungen erteilt, sondern ein selektierender Faktor, der unter den vielen Möglichkeiten, die das Nichtbewußte anbietet, eine Auswahl trifft. Das Bewußtsein funktioniert, indem es Vorschläge aussortiert und vom Nichtbewußtsein vorgeschlagene Entschlüsse verwirft.

Spüre die Welt [1]

azu muß man wissen, daß der menschliche Denkapparat zufällige Entscheidungen gar nicht kennt, es sei denn, wir weisen ihn bewußt an, Zufallsentscheidungen zu treffen, etwa beim Ziehen von Losen oder beim Ausfüllen eines Lottoscheins. Von dieser Ausnahme abgesehen basieren alle Entscheidungen des Menschen auf der Quintessenz all seiner relevanten Erfahrungen und all seines angesammelten Wissens. Noch wichtiger ist die Erkenntnis, daß das menschliche Hirn Entscheidungen stets auf die gleiche Weise fällt: Die Informationen werden unbewußt verarbeitet und am Ende steht ein Ergebnis, welches dem Bewußtsein - quasi als letzte moralische Instanz - zur Prüfung vorgelegt wird. Das Bewußtsein ist daher nicht für das eigentliche Denken verantwortlich, wofür schon seine Bandbreite nicht ausreichen würde, sondern verwirft oder übernimmt lediglich bereits gefällte Entscheidungen des Nichtbewußten. (Vetoprinzip nach Benjamin Libet).

Von diesem Schema (dies nur am Rande) weicht das Hirn nur ab, wenn Notsituationen schnelle Reaktionen erfordern. Aus diesem Grund gibt es unbewußte Handlungen und Reflexe, die wir entweder gar nicht realisieren, oder erst dann, wenn wir sie bereits ausgeführt haben.

amit stellt sich auch nicht mehr die Frage, ob der Entschluß, anstelle des Namens etwas anderes hinzuschreiben, eine bewußte oder eine unbewußte Entscheidung war. In dem Moment, in dem die betreffende Person anfängt, sich ein Pseudonym auszudenken, hat das Bewußtsein als moralische Instanz die Entscheidung für das Pseudonym längst geprüft und abgesegnet. Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, daß in die vorausgegangenen Überlegungen, an denen das Bewußtsein gar nicht beteiligt war, alle bis dahin gesammelte Erfahrung und alles Wissen des Menschen eingeflossen ist. Einfacher ausgedrückt kann man sagen, daß der Mensch so entscheidet, wie er aufgrund seiner Prägung entscheiden muß.

Das bedeutet nicht, daß Mensch keinen freien Willen habe, was natürlich gewaltige juristische Probleme aufwerfen würde. Aber im Gegensatz zu dem, was uns unser Bewußtsein vorgaukelt, beschränkt sich unser freie Wille tatsächlich darauf, fertige Entschlüsse zu bewilligen oder zu verwerfen.

Prof. Gerhard Roth: Experimente zeigen, daß jeder Ent­scheidung, und halten wir sie noch so sehr für unseren eigenen Willen, zuvor wichti­ge Vorentscheidungen vorausgegangen sind und zwar unbewußt. Wir bekom­men davon überhaupt nichts mit. Warum sich Herr Müller für Frau Müller entschei­det, ist für Forscher im Prinzip Schritt für Schritt nachvollziehbar: Da wären zunächst einmal die Gene, die das Temperament eines Menschen weitgehend festlegen; dann prägen frühkindliche Einflüße spä­tere Entscheidungsmuster und schließlich die Erfahrungen aller Lebensjahre. Weiterlesen

leibt zuletzt noch der Einwand, ein Neuling habe eben nicht alle erforderlichen Informationen gehabt, um eine Entscheidung für oder gegen den Realname zu fällen, weshalb die Entscheidung zurecht infrage gestellt werden dürfe.

Es mag in er Tat zutreffend sein, daß dem Neueinsteiger einige Hintergrundinformationen zu dem Medium fehlten, etwa das Wissen um die sogenannten Sitten und Gebräuche. Das sind aber keine wesentlichen Maßstäbe für eine rationale Entscheidung, denn die anstehende Entscheidung, die vom Nichtbewußtsein gefällt wird, stellt zunächst die eigenen Belange und schutzwürdigen Interessen in den Vordergrund. Die dafür notwendigen Eckdaten sind dem Neuling bekannt: Seine Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen (dazu gehört auch die Erfahrung, daß der Name für den Meinungs- Erfahrungs und Wissensaustausch unerheblich ist) und das Wissen darum, daß das Medium, in das er sich zu begeben gedenkt, ein offenes und öffentliches Datennetz ist. Wer auf dieser Basis zu der Erkenntnis gelangt, daß er dem Medium kein absolutes Vertrauen schenken möchte, hat eine Entscheidung getroffen, die rational begründet ist, moralisch nicht verwerflich ist und daher Priorität vor fragwürdigen Höflichkeitsformeln genießt. Wäre dem Betroffenen die Information um die Sitten und Gebräuche zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits bekannt, so würde dieses Wissen bei einem Menschen mit entsprechender Prägung nichts am Mißtrauen gegenüber dem Medium ändern, sondern höchstens dazu führen, daß die Entscheidung von vornherein zugunsten eines nichterkennbaren Pseudonyms ausfiele.

usammenfassend kann man sagen, daß die Entscheidung gegen die Preisgabe personenbezogener Daten in offenen Netzwerken niemals eine unbedachte oder gar willkürlich Entscheidung ist. Auch wenn man es angesichts der Geschwindigkeit und der Anzahl täglicher Entscheidungen nicht glauben mag, ist in diese wie in jede andere Entscheidung nicht weniger als die gesamte Lebenserfahrung des Menschen in Form seiner Prägung eingeflossen. Mißtrauen geht schließlich aus negativen Erfahrungen, die man entweder selbst erlebt oder vermittelt bekommen hat, hervor. Diese Aussage soll keineswegs suggerieren, die Verwendung eines Pseudonyms wäre die einzig richtige und logische Wahl. Auch die Entscheidung gegen ein Pseudonym beruht auf denselben Prinzipien des nichtbewußten Denkens. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, sie ist niemals universell richtig oder falsch, sondern einfach nur die Folge individueller Prägung und sollte daher respektiert werden.

Ändert ein Teilnehmer nach dem Hinweis auf die sog. Sitten und Gebräuche dennoch den Eintrag des From-Headers zugunsten des Realnames, dann ist das kein Beleg dafür, daß er sich vorher keine Gedanken gemacht hat, sondern höchstens dafür, daß er leicht zu beeinflussen ist oder aus pragmatischen Gründen bereit war, seine auf rationalen Argumenten beruhende Entscheidung aufgrund irrationaler Argumente (Sitten und Gebräuche) zu revidieren.

[1]

Tor Norretranders

Spüre die Welt - Die Wissenschaft des Bewußtseins
rororo-Verlag, ISBN 3 499 60251 2

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