Warum gibt es diese Faq?

Leider entbrennen im deutschsprachigen Usenet immer wieder heftige Debatten um die Preisgabe des Namens einzelner Teilnehmer. Insbesondere dann, wenn sich Neueinsteiger aufgrund eines völlig natürlichen Schutzinstinkts dafür entscheiden, ihre wirkliche Identität nicht zu offenbaren.

Unglücklicherweise tauchen im Verlauf dieser Diskussionen immer wieder Argumente auf, die auf falschen Annahmen und Mythen beruhen und deshalb Verwirrung stiften. So hält sich beispielsweise noch immer und sehr hartnäckig die Legende, ein Autor, der im Usenet Beiträge veröffentlicht, würde damit zum Anbieter von Inhalten werden und wäre daher gesetzlich verpflichtet, als verantwotliche Person mit seinem Namen zu zeichnen. Angesichts dessen, daß die Kommunikation im Usenet an der Öffentlichkeit stattfindet, klingt diese Behauptung plausibel und dennoch ist sie schlichtweg falsch.

Es sei an dieser Stelle dahingestellt, ob derartige Behauptungen aus Unwissenheit oder zur bewußten Desinformation aufgestellt werden. Diese FAQ soll Klarheit schaffen und emotionalen Argumenten mit rationalen Überlegungen begegnen.

Inhalt:

  1. Was ist ein Pseudonym?
  2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten?
  3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen?
  4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen?
  5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen?
  6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten?
  7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens, den Realname zu benutzen?
  8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder meinen Realname benutzen?
  9. Schützt mich ein Pseudonym?
  10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen?
  11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
  12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
  13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln?
  14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren?
  15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug?
  16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird?
  17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken?
  18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als das Höflichkeitsempfinden?
  19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität?
  20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort?
  21. Was bedeutet eigentlich Realname?
  22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten?
  23. Ist der Realname aufgrund des Rfc 1036 eine technische Notwendigkeit?
  24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt?
  25. Warum rät die Kirchwitz-Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?

 

 1. Was ist ein Pseudonym?

Wer ein Pseudonym (griech.: Pseudonymos = unter falschem Namen) benutzt, ersetzt den wahren Namen durch eine beliebige, meist selbst gewählte Bezeichnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Pseudonym als solches erkennbar ist, oder ob es den Anschein eines real existierenden Namens erweckt. Pseudonyme werden nach dem Grad der erreichbaren Anonymität unterschieden, wobei Identität und Anonymität die Pole des Pseudonymitätfeldes dartsellen.

Gründe für den Einsatz eines Pseudonyms sind unter anderem der Wunsch nach Anonymität, programmatische Absichten, Vermeidung von zu häufigen oder zu komplizierten Namen, aber auch Freude am Namensspiel. Ziel eines Pseudonyms in offenen Datennetzen ist es üblicherweise, ohne Preisgabe der Identität wiedererkannt zu werden. Im Gegensatz zur völligen Anonymität sollen Aktionen eines Teilnehmers miteinander verkettbar sein, die Verkettbarkeit mit der Identität soll jedoch verhindert werden.

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 2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten?

Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland:

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (nachfolgend ISB genannt) gewährt jedem Menschen das Recht, selbst über die Preisgabe seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Kein Teilnehmer des Usenets hat daher das Recht oder den Anspruch, die Daten eines anderen Teilnehmers zu erheben. Im Usenet könnten demnach nur die Betreiber der Newsserver das Recht der Teilnehmer auf ISB aushebeln, indem sie die Nutzung ihrer Teledienste von der Preisgabe des Namens abhängig machten. Dies ist in der Vergangenheit tatächlich geschehen.

Dem hat der Gesetzgeber jedoch im Jahre 1997 mit der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) einen Riegel vorgeschoben. Die darin enthaltenen Datenschutzbestimmungen verpflichten die Anbieter von Telediensten, ihre Dienste anonym oder unter einem Pseudonym nutzbar zu halten.

Auch wenn in diversen Chartas von der Pflicht zur Angabe des Realnames die Rede ist: Es besteht weder auf Nutzerebene noch im Verhältnis des Nutzers gegenüber dem Anbieter eine Realnamepflicht. Sie wäre weder mit den Gesetz zu vereinbaren, noch wäre die Einhaltung Überprüfbar. Das gilt übrigens nicht nur für das de-Usenet, sondern für alle Teledienste.

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 3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen?

Der Begriff Höflichkeit umschreibt eine höchst subjektive Wahrnehmung. Wenn also jemand behauptet, er empfinde pseudonymes Schreiben im Usenet als unhöflich, so wird man diese Aussage hinnehmen müssen.

Dagegen spricht, daß zur Beurteilung von Höflichkeit (und natürlich der Unhöflichkeit) sowohl die Umstände des Absenders als auch die des Empfängers berücksichtigt werden müssen. So relativiert sich eine beim Empfänger wahrgenommene, vermeintliche Unhöflichkeit bis hin zur Nichtexistenz, wenn der Absender gute Gründe für sein Verhalten hat. Der Wunsch, sich durch ein Pseudonym vor unerwünschten Belästigungen und Nachstellungen bzw. -forschungen zu schützen, ist ein guter Grund.

Die undifferenzierte Behauptung, das Benutzen eines Pseudonyms sei unhöflich, ist bei rationaler Betrachtung weder zutreffend, noch entspricht sie dem Ansinnen der in diesem Zusammenhang leider oft falsch ausgelegten alten Kirchwitz-Netiquette. Darüber hinaus ist niemand gezwungen, sich mit Artikeln pseudonym schreibender Autoren auseinanderzusetzen. Jeder Leser ist ein freiwilliger Konsument. Wer pseudonym schreibende Autoren als unhöflich empfindet, kann sie leicht ignorieren, ohne sich von ihnen angesprochen oder gar belästigt fühlen zu müssen.

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 4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen?

Ein Pseudonym ist lediglich eine vom wirklichen Namen des eilnehmers abweichende Bezeichnung. Solange diese Bezeichnung eine ausreichend hohe Unterscheidungskraft besitzt, um einzelne Beiträge einem bestimmten Autoren zuordnen zu können, erfüllt sie ihren Zweck als Netzidentität und ist nicht kritikwürdig.

Auch der Wunsch an sich, die wirkliche Identität vor der Öffentlichkeit zu verbergen, um sich vor unerwünschten Belästigungen, Nachstellungen oder Ausforschungen zu schützen, ist keinesfalls kritikwürdig, sondern ein sogar gesetzlich anerkanntes, schutzwürdiges Interesse, dessen Wahrnehmung völlig im Einklang mit unserer Werteordnung steht.

Weder der Name oder die Bezeichnung eines Menschen, noch der Umstand seiner Anonymität sind kritikwürdig, sondern ggf. immer nur sein Verhalten.

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 5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen?

Niemand muß sich für die Inanpruchnahme eines völlig selbstverständlichen Grund- und Persönlichkeitsrechts öffentlich rechtfertigen. Wer es dennoch tut, setzt sich leider der Gefahr aus, daß seine Beweggründe durch andere Netzteilnehmer ohne Kenntnis der genauen Umstände abqualifiziert oder angezweifelt werden. Nicht selten werden diese Gründe als krankhafte Paranoia dargestellt und öffentlich herabgewürdigt.

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 6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten?

Pseudonymität und Anonymität sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtige Normalität, ohne daß uns dies bewußt ist. In Deutschland garantiert das Teledienstedatenschutzgesetz den anonymen oder quasi-anonymen Zugang zu den öffentlich zugänglichen Datennetzen, weil der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre fester Bestandsteil unserer Werteordnung ist.

Weil es in Friedenszeiten keine sittenwidrige Gesetze gibt (diese Prüfung ist Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland) und das Usenet ein öffentlich zugängliches Datennetz ist, verstößt die Verwendung eines Pseudonyms auch nicht gegen die guten Sitten.

Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ließe sich nur dann aufrechterhalten, wenn das Usenet eine geschlossene Gruppe mit eigener Kultur und festgelegten Ein- und Austrittsregelungen wäre und die Anonymität den Grundwerten dieser Kultur widersprechen würde.

Dem steht aber entgegen, daß das Usenet ein offenes Datennetz ist, welches grundsätzlich jedem zugänglich ist, ohne sich zu einer bestimmten Gesinnung bekennen zu müssen.

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 7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens, den Realname zu benutzen?

Zweifellos, denn mit der Bekanntgabe des Realname stellt man öffentlich den Bezug zur wirklichen Identität her. Damit wird auch unbekannten und anonym bleibenden Mitlesern ermöglicht, Nachforschungen (auch außerhalb der Datennetze) anzustellen und mit diesen Erkenntnissen destruktiven Einfluß auf das Leben der betroffenen Person zu nehmen oder Dinge zu veröffentlichen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Persönlichkeitsprofile eröffnen die Macht zur Unterdrückung, Manipulation und Ausbeutung.

Da Vertrauen im allgemeinen nicht einfach verschenkt wird, sondern vom Empfänger erworben werden muß, darf man sich fragen, ob das Usenet mit allen seinen anonymen Mitlesern das blinde Vertrauen verdient. Man darf nicht vergessen, daß die Artikel nicht nur von den wenigen aktiven Teilnehmern einer Diskussion gelesen werden, sondern auch von einem vollkommen unbekannten Publikum. Auch noch nach Jahren. Angesichts dieser Eigenschaften eines offenen Datennetzes ist Pseudonymität sicher keine Paranoia i.S. eines unverhältnismäßig ausgeprägten Mißtrauens, sondern berechtigte Vorsicht.

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 8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder meinen Realname verwenden?

Leider wird dies oft empfohlen. Dieser Empfehlung steht entgegen, daß die Anbieter von Telediensten oft bestimmte Identifizierungsmerkmale in die Header der ausgehenden Artikel einfügen. Da es außerdem möglich ist, Personen an immer gleichen Grammatikfehlern, am Wortschatz, Satzbildung, Stil, Textformatierung oder an besonders beliebten Worthülsen zu erkennen, besteht die Gefahr, daß aufmerksame Teilnehmer die Verbindung zwischen dem Pseudonym und dem dazugehörenden Realname herstellen.

Steht ein solcher Verdacht einmal öffentlich im Raum, ist es meist nur ein Frage der Zeit, bis skrupellose Teilnehmer das Pseudonym öffentlich aufdecken. Es wird deshalb dringend empfohlen, nicht zwischen Realname und Pseudonym zu wechseln.

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 9. Schützt mich ein Pseudonym?

Das Pseudonym alleine schützt bereits zuverlässig gegen Nachforschungen, die an den Namen einer Person anknüpfen. Denn wer das Pseudonym einer Person nicht kennt und nach Informationen über sie sucht, wird unter Ihrem wirklichen Namen nichts finden!

Vor Rückverfolgungen ausgehend von einem konkreten Beitrag schützt ein Pseudonym alleine oft nicht ausreichend. Um dies zu verhindern sind u.U. weitere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, mit denen sich dann aber ein hoher Grad an Anonymität erreichen läßt. Ein so benutztes Pseudonym ist nicht viel unsicherer als das Posten über einen anonymisierenden Remailer, weil die größte Gefahr der Aufdeckung in beiden Fällen nur darin besteht, daß der Benutzer Fehler begeht. Diese Fehler können auch im Umgang mit Remailern gemacht werden!

Keinen Schutz bietet das Pseudonym gegenüber den Ermittlungsbehörden, da diese Behörden Einsicht in die Aufzeichnungen des Providers nehmen dürfen.

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 10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen?

Es hält sich leider das Vorurteil, daß der häufigste Anlaß, die Identität zu verschleiern, der sei, dem Netz oder dem sozialen Gefüge Schaden zuzufügen. Zu allem Überfluss wurde dieses Vorurteil auch noch von der alten Kirchwitz-Netiquette genährt und verbreitet. Wer vorhat, unter einem Pseudonym zu posten, sollte deshalb durch sein Wohlverhalten dazu beitragen, dieses Vorurteil zu entkräften.

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 11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?

Wer ein richtig konfiguriertes Pseudonym benutzt, erreicht einen hohen Grad der Anonymität und Sicherheit. Er genießt durch diesen Schutz einen Vorteil, den Realnameposter nicht haben. Die teilweise heftigen Reaktionen auf Pseudonyme beruhen daher zu einem nicht unerheblichen Teil auf dem Neid derer, die sich mit dem Realname gegen diesen Vorteil entschieden haben und sich im übertragenen Sinne nackt und verletzbar fühlen.

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 12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?

Solange die Vorurteile und Aversionen gegen pseudonyme Autoren bestehen, wird man mit einem offensichtlichenPseudonym immer wieder auf Widerstand stoßen. Die Spanne der Reaktionen reicht dabei von simplen Hinweisen bis hin zu Flames und regelrechten Anfeindungen.

Es wird von Pseudonymgegnern gerne behauptet, daß viele Netzteilnehmer (oft ist sogar von der mehrheitlichen Verhältnissen die Rede) pseudonyme Artikel automatisiert ausblenden und gar nicht erst lesen. Dieser Nachteil kann durch Verwendung eines nichtoffensichtlichen Pseudonyms vermieden werden.

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 13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln?

Auch das Pseudonym dient ja (wie der richtige Name) dazu, eine bestimmte Person anhand ihrer Bezeichnung wiederzuerkennen. Es macht daher keinen Sinn, das Pseudonym ständig zu wechseln oder mehrere Netzidentitäten zu verwenden. Auch wenn man sich ein paar Ausrutscher erlaubt hat, ist das kein Grund, das Pseudonym zu wechseln, denn Fehler sind menschlich.

Sollte allerdings ein Pseudonym einmal öffentlich aufgedeckt worden sein, wäre die Überlegung durchaus angebracht, unter einem neuen Pseudonym aufzutreten. Bedenken sollte man dabei aber, daß man an bestimmten Merkmalen wiedererkennt werden kann.

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 14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren?

Es wird dringend empfohlen, auf Realnamehinweise ruhig und gelassen zu reagieren. Realnamediskussionen sind oft langwierig und aufreibend. Wer Realnamehinweise einfach ignoriert und sich ausschließlich Thema äußert, erspart sich diesen Ärger und trägt dazu bei, die Vorurteile gegen pseudonyme Autoren abzubauen.

Überstürzte und emotionale Reaktionen hingegen weden von den Hinweisern oft als Bestätigung dafür ausgelegt, daß die von ihnen gepflegten Vorurteile keine solchen sind.

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 15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug?

Einem klar erkennbaren Pseudonym fehlt die Täuschungsabsicht, die daraus erst eine Lüge oder einen moralischen Betrug machen würde. Wer sich also eines offenichtlichen Pseudonyms bedient, lügt nicht, sondern stellt die Intention, seinen wahren Namen nicht nennen zu wollen, offen und ehrlich heraus.

Es handelt sich dabei um das sogenannte Lügnerparadox, welches das europäische Denken jahrtausendelang geplagt hat:

Ich Lüge!

Stimmt diese Aussage, dann ist sie eine Lüge und umgekehrt. Ein Lügner der sagt, daß er lügt, sagt die Wahrheit. Lügt er jedoch, dann lügt er nicht, wenn er sagt, er lüge.

Wer hingegen ein nicht eindeutig erkennbares Pseudonym benutzt, der lügt zwar tatsächlich. Weil sich die Benutzer offensichtlicher Pseudonyme aber unablässigen Repressalien ausgesetzt sehen, handelt es sich beim Übergang zu einem nicht erkennbaren Pseudonym um eine moralisch unbedenkliche und nachvollziehbare Notlüge, die nicht dem Erschleichen von Vorteilen dient, sondern dazu, sich der ungerechtfertigten Kritik zu entziehen.

(Vgl.: Lügnerparadox)

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 16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird?

Vorurteile sind leider hartnäckig und lassen sich nur schwer ausräumen. Wer unter einem Pseudonym schreibt, wird daher wohl ständig Hinweise erhalten. Am ehesten wird der pseudonyme Teilnehmer akzeptiert werden, wenn er sein Pseudonym nicht in der Form mißbraucht, wie es das in der alten Kirchwitz-Netiquette dokumentierte Vorurteil behauptet.

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 17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Deutschland und auch nach geltendem europäischen Recht (Richtlinie 95/46) unter dem sog. Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich verboten. Das heißt, daß die besonderen Bedingungen erfüllt werden müssen, unter denen gesetzlich festgelegte Ausnahmeregelungen die Datenverarbeitung erlaubt, oder daß der Betroffene einer Datenverarbeitung ausdrücklich zustimmen muß (§4 BDSG).

Als personenbezogene Daten bezeichnet man Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Legaldefinition §3 I BDSG). Alle Informationen und Umstände, mittels derer man den Bezug zu einer konkreten Person herstellen kann, sind folglich solche personenbezogenen Daten. Hierzu gehören auch Daten, die öffentlich oder einem größeren Personenkreis zugänglich sind, wie die Telefonnummer oder das Kfz-Kennzeichen und natürlich auch der Name selbst. Für die Verletzung der Datenschutzbestimmungen ist es also nicht erforderlich, daß es sich um private oder vertrauliche Daten handelt.

(vgl. http://www.weinknecht.de/ojr/2000/11.htm )

Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen einen Zusammenhang zwischen einem pseudonym verfaßten Artikel und der Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer Antwort personenbezogene Daten veröffentlicht, so stellt diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren. Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz verpflichtet.

Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.

Aus einem Urteil des BGH (Aktenzeichen: I ZR 149/97):

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen dienen in erster Linie dem Schutz ideeller Interessen, insbesondere dem Schutz des Wert- und Achtungsanspruchs der Persönlichkeit. Dieser Schutz wird dadurch verwirklicht, daß bei einer Verletzung dieser Rechte neben Abwehransprüchen auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die nicht nur auf den Ersatz materieller, sondern - wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann - auch auf den Ausgleich immaterieller Schäden gerichtet sind.

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 18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als das Höflichkeitsempfinden?

Grundsätzlich spricht natürlich nichts dagegen, das Höflichkeitsempfinden anderer Menschen durch entsprechende Rituale zu bedienen, solange dadurch keine Nachteile entstehen.

Hat sich ein Autor jedoch bewußt dafür entschieden, ein Pseudonym zu benutzen, so fußt diese Entscheidung aber ja gerade auf der individuellen Erkenntnis, daß die Verwendung des bürgerlichen Namens in öffentlichen Datennetzen durch das erhöhte Risiko mit Nachteilen behaftet sein kann. Dem unter einem Pseudonym schreibenden Teilnehmer würden also u.U. Nachteile entstehen, würde er dem Höflichkeitsempfinden entsprechen und seinen Namen offenbaren.

Demgegenüber entstehen dem Leser eines entpersonifizierten Newsbeitrages keinerlei Nachteile. Niemand ist schließlich gezwungen, namenlose Beiträge zu lesen oder sich überhaupt mit ihnen zu befassen. Außerdem erschwert ein Pseudonym weder die Lesbarkeit eines Artikels, noch verletzt es das Ehrgefühl des Lesers, beleidigt ihn oder verletzt seine Rechte.

Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich ohne Zweifel, daß der Wunsch nach Pseudo- oder Anonymität des Absenders höher zu bewerten ist, als der Wunsch eines nicht zum Konsum verpflichteten Lesers, sein Höflichkeitsempfinden bedient zu sehen.

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 19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität?

Die oftmals vorgebrachte Behauptung Pseudonymität sei nicht gleich Anonymität ist in dieser undifferenzierten Form falsch.Das Entfernen des wirklichen Namens (und das Ersetzen durch ein Pseudonym) ist ja - neben weiteren Maßnahmen - gerade die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Anonymisierung. Man kann mit einem Pseudonym durchaus ein hohes Maß an Anonymität erreichen. In Fachkreisen werden die verschiedenen Formen des Pseudonyms daher auch nach dem Grad er damit erreichbaren Anonymität unterschieden.

Da der Begriff der Anonymität nicht den Zustand einer Person beschreibt, sondern ihr Verhältnis zu anderen Personen oder Personengruppen, wird deutlich, daß es eine absolute Anonymität schon deshalb nicht geben kann, weil jeder Mensch in ein soziales Umfeld eingebunden ist. Außerdem wird klar, daß die Anonymität keineswegs ein absoluter, sondern vielmehr ein relativer Begriff ist: Man kann gleichzeitig Anonym und Bekannt sein!

Diesen Umständen entsprechend wird im Netz oft der Begriff der faktischen Anonymität benutzt, der ursprünglich vom Gesetzgeber geprägt und etabliert wurde. Dieser besagt, daß eine ausreichende Anonymität gegeben ist, wenn Einzelangaben nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitsaufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

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 20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort?

Weil der pseudonym schreibende Autor gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Anonymität genießt und damit jederzeit greifbar ist und zur Rechenschaft gezogen werden kann, steht er auch vollumfänglich zu seinem Wort (vgl. Schützt mich ein Pseudonym?).

Alle anderen Handlungen und Äußerungen, die rechtlich nicht von Strafe bedroht sind und sich also im Rahmen der Legalität bewegen, bedürfen keiner öffentlichen Zuordnungsmöglichkeit zu einer bestimmten Person. Das Pseudonym verhindert somit lediglich den Direktzugriff durch andere Netzteilnehmer und schützt den Schreiber vor Selbstjustiz und allen anderen Formen der unerwünschten Einflußnahme in das Privatleben.

Es erfüllt damit eine vergleichbare Funktion wie das Kennzeichen an einem Kraftfahrzeug.

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 21. Was bedeutet eigentlich Realname?

Die alte Kirchwitz-Netiquette spricht von real name und meint damit gewiss etwas anderes als das, was hier im deutschsprachigen de-Usenet gemeinhin als Realname (ausgeschriebener Vor- und Zuname) verstanden wird. Tatsächlich kann durchaus auch ein Pseudonym ein "real name" sein, nämlich dann, wenn das Pseudonym von seinem Träger so verinnerlicht wurde, daß es so selbstverständlich wie der echte Name gerbraucht wird oder diesen sogar in den Hintergrund drängt.

Siehe Leserbrief

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 22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten?

Wer vom Realname auf ein Pseudonym umsteigen will, sollte beachten, daß die Software und der Telediensteanbieter u.U. Identifizierungsmerkmale in die Header der Nachrichten einfügt. Ersteres ist bei einem gängigen Newsreader kein Problem, gegen Identifikationsmerkmale des Zugangsproviders hilft jedoch meist nur der Providerwechsel oder eine Neuanmeldung.

Bei einem abrupten Wechsel der Identität würde es außerdem auffallen, wenn User A plötzlich weg ist, während User B plötzlich auf der Bildfläche erscheint, sich für die gleichen Themen interessiert, dazu noch den selben Schreibstil pflegt und möglicherweise auch noch die gleichen Rechtschreibfehler macht.

Man sollte sich deshalb beim Übergang entweder sehr viel Zeit lassen und/oder entgegen der Empfehlung aus Punkt 7 über eine angemessene Zeitspanne beide Identitäten nutzen.

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 23. Ist der Realname aufgrund des Rfc 1036 eine technische Notwendigkeit?

Diese Behauptung beruht auf einer Fehlinterpretation des Begriffs full name. Der Rfc 1036 bietet an, daß neben der E-Mail Adresse optional auch der sog. full name im From-Header eines Usenetbeitrages angegeben werden kann.

Leider wird der full name oft mit dem real name bzw. dem de-Usenet-spezifischen Begriff Realname gleichgesetzt und behauptet, ein Pseudonym sei nach Rfc 1036 nicht vorgesehen und daher technisch unzulässig.

Die Gleichsetzung von full name und real name ist jedoch falsch, wie sich schon ohne eingehende Untersuchung aus den unterschiedlichen Begriffen herleiten läßt.

Der full name kann in der Sprachregelung der Rfc's jede namensartige Kennzeichnung, Benennung oder Bezeichnung des Absenders sein, die eine möglichst hohe Unterscheidungskraft besitzt. (Daher auch full name). Das schließt natürlich nicht aus, daß ein Nutzer auch seinen wirklichen Namen als full name benutzt.

(siehe auch rfc1036.htm)

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 24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt?

Wer ein Pseudonym benutzen möchte, welches als solches nicht zu erkennen ist (z.B. Bernd Maier), sollte vor der ersten Benutzung des Namens sicherstellen, daß dieser Name nicht schon von einer anderen Person im Usenet gebraucht wird. Darüberhinaus braucht man zumindest in Deutschland keine Bedenken zu haben, daß die Verwendung des Pseudonyms mit den Rechten einer zufällig real existierenden Person gleichen Namens kollidiert, solange man diesen Namen nicht gezielt mißbraucht, um schutzwürdige Interessen dieser Person zu verletzen oder ihr Schaden zuzufügen.

§ 12 BGB verschafft dem realen Namensinhaber keine namensrechtliche Exklusivität, sondern gewährt ihm allein das Recht, sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Namensanmaßungen zur Wehr zu setzen. (Siehe auch Punkt 16).

Schutzwürdige Interessen eines Namensinhabers werden nach der letztinstanzlichen Entscheidung des BGH nur dann berührt, wenn dem wirklichen Namensinhaber der Gebrauch seines Namens durch die Registrierung des Namens als Internet-Adresse streitig gemacht wird. Nähere Einzelheiten können dem Urteil des OLG Köln (18 U 34/00) sowie dem Revisionsurteil des Bundesverfassungsgerichts (I ZR 296/00) entnommen werden.

Aus moralischen Erwägungen und zur Konfliktvermeidung empfiehlt der Autor dieser Faq, bei der Namenswahl dennoch darauf zu achten, daß keine real existierende Person durch die Netzaktivitäten in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Dies kann nicht nur durch die Wahl eines nichtexistierenden Namens realisiert werden, sondern auch durch die Wahl eines extrem häufigen Namens, den man dann durch abweichende Schreibweisen, Zusätze oder in anderer Weise individualisiert

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 25. Warum rät die Kirchwitz-Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?

Die alte Kirchwitz-Netiquette rät nicht von der Verwendung eines Pseudonyms ab, weil seine Verwendung unhöflich (siehe Punkt 3) oder schädlich wäre, sondern weil sie dem Teilnehmer die Konfrontation mit den Vorurteilen ersparen möchte, über die sie in Punkt 14 berichtet. (Siehe auch rname.htm)

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