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Warum gibt es diese Faq?
Leider entbrennen im deutschsprachigen Usenet immer wieder heftige Debatten um die Preisgabe des Namens
einzelner Teilnehmer. Insbesondere dann, wenn sich Neueinsteiger aufgrund eines völlig natürlichen
Schutzinstinkts dafür entscheiden, ihre wirkliche Identität nicht zu offenbaren.
Unglücklicherweise tauchen im Verlauf dieser Diskussionen immer wieder Argumente auf, die
auf falschen Annahmen und Mythen beruhen und deshalb Verwirrung stiften. So hält sich
beispielsweise noch immer und sehr hartnäckig die Legende, ein Autor, der im Usenet
Beiträge veröffentlicht, würde damit zum Anbieter von Inhalten werden und wäre
daher gesetzlich verpflichtet, als verantwotliche Person mit seinem Namen zu zeichnen. Angesichts dessen,
daß die Kommunikation im Usenet an der Öffentlichkeit stattfindet, klingt diese Behauptung
plausibel und dennoch ist sie schlichtweg falsch.
Es sei an dieser Stelle dahingestellt, ob derartige Behauptungen aus Unwissenheit oder zur
bewußten Desinformation aufgestellt werden. Diese FAQ soll Klarheit schaffen und
emotionalen Argumenten mit rationalen Überlegungen begegnen.
Inhalt:
- Was ist ein Pseudonym?
- Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten?
- Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen?
- Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen?
- Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen?
- Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten?
- Ist es ein Zeichen des Vertrauens, den Realname zu benutzen?
- Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder meinen Realname benutzen?
- Schützt mich ein Pseudonym?
- Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen?
- Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
- Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
- Wann soll ich mein Pseudonym wechseln?
- Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren?
- Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug?
- Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird?
- Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken?
- Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als das Höflichkeitsempfinden?
- Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität?
- Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort?
- Was bedeutet eigentlich Realname?
- Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten?
- Ist der Realname aufgrund des Rfc 1036 eine technische Notwendigkeit?
- Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt?
- Warum rät die Kirchwitz-Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?
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1. Was ist ein Pseudonym?
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Wer ein Pseudonym (griech.: Pseudonymos = unter falschem Namen) benutzt,
ersetzt den wahren Namen durch eine beliebige, meist selbst gewählte Bezeichnung. Dabei spielt es keine Rolle,
ob das Pseudonym als solches erkennbar ist, oder ob es den Anschein eines real existierenden Namens erweckt.
Pseudonyme werden nach dem Grad der erreichbaren Anonymität unterschieden, wobei Identität und
Anonymität die Pole des Pseudonymitätfeldes dartsellen.
Gründe für den Einsatz eines Pseudonyms sind unter anderem der
Wunsch nach Anonymität, programmatische Absichten, Vermeidung von
zu häufigen oder zu komplizierten Namen, aber auch Freude am Namensspiel. Ziel eines Pseudonyms in offenen
Datennetzen ist es üblicherweise, ohne Preisgabe der Identität wiedererkannt zu werden. Im Gegensatz
zur völligen Anonymität sollen Aktionen eines Teilnehmers miteinander verkettbar sein, die Verkettbarkeit
mit der Identität soll jedoch verhindert werden.
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2. Ist die Verwendung eines Pseudonyms verboten?
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Folgende Ausführungen beziehen sich auf die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (nachfolgend ISB genannt)
gewährt jedem Menschen das Recht, selbst über die Preisgabe seiner personenbezogenen Daten zu
entscheiden. Kein Teilnehmer des Usenets hat daher das Recht oder den Anspruch, die Daten
eines anderen Teilnehmers zu erheben. Im Usenet könnten demnach nur die Betreiber der Newsserver
das Recht der Teilnehmer auf ISB aushebeln, indem sie die Nutzung ihrer Teledienste von der
Preisgabe des Namens abhängig machten. Dies ist in der Vergangenheit tatächlich geschehen.
Dem hat der Gesetzgeber jedoch im Jahre 1997 mit der Verabschiedung des Informations- und
Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) einen Riegel vorgeschoben. Die darin enthaltenen
Datenschutzbestimmungen verpflichten die Anbieter von Telediensten, ihre Dienste anonym
oder unter einem Pseudonym nutzbar zu halten.
Auch wenn in diversen Chartas von der Pflicht zur Angabe des
Realnames die Rede ist: Es besteht weder auf Nutzerebene noch im Verhältnis des Nutzers gegenüber
dem Anbieter eine Realnamepflicht. Sie wäre weder mit den Gesetz zu vereinbaren, noch wäre die
Einhaltung Überprüfbar. Das gilt übrigens nicht nur für das de-Usenet, sondern für
alle Teledienste.
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3. Ist es unhöflich, ein Pseudonym zu benutzen?
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Der Begriff Höflichkeit umschreibt eine höchst subjektive Wahrnehmung. Wenn also jemand
behauptet, er empfinde pseudonymes Schreiben im Usenet als unhöflich, so wird man diese Aussage
hinnehmen müssen.
Dagegen spricht, daß zur Beurteilung von Höflichkeit (und natürlich der Unhöflichkeit)
sowohl die Umstände des Absenders als auch die des Empfängers berücksichtigt werden
müssen. So relativiert sich eine beim Empfänger wahrgenommene, vermeintliche Unhöflichkeit
bis hin zur Nichtexistenz, wenn der Absender gute Gründe für sein Verhalten hat. Der Wunsch, sich
durch ein Pseudonym vor unerwünschten Belästigungen und Nachstellungen bzw. -forschungen
zu schützen, ist ein guter Grund.
Die undifferenzierte Behauptung, das Benutzen eines Pseudonyms sei unhöflich, ist bei rationaler Betrachtung
weder zutreffend, noch entspricht sie dem Ansinnen der in diesem Zusammenhang leider oft falsch ausgelegten
alten Kirchwitz-Netiquette. Darüber hinaus ist niemand gezwungen, sich mit Artikeln pseudonym
schreibender Autoren auseinanderzusetzen. Jeder Leser ist ein freiwilliger Konsument. Wer pseudonym
schreibende Autoren als unhöflich empfindet, kann sie leicht ignorieren, ohne sich von ihnen angesprochen
oder gar belästigt fühlen zu müssen.
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4. Ist es kritikwürdig, ein Pseudonym zu benutzen?
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Ein Pseudonym ist lediglich eine vom wirklichen Namen des eilnehmers abweichende Bezeichnung. Solange
diese Bezeichnung eine ausreichend hohe Unterscheidungskraft besitzt, um einzelne Beiträge einem
bestimmten Autoren zuordnen zu können, erfüllt sie ihren Zweck als Netzidentität und
ist nicht kritikwürdig.
Auch der Wunsch an sich, die wirkliche Identität vor der Öffentlichkeit zu verbergen, um sich vor
unerwünschten Belästigungen, Nachstellungen oder Ausforschungen zu schützen,
ist keinesfalls kritikwürdig, sondern ein sogar gesetzlich anerkanntes, schutzwürdiges
Interesse, dessen Wahrnehmung völlig im Einklang mit unserer Werteordnung steht.
Weder der Name oder die Bezeichnung eines Menschen, noch der Umstand seiner Anonymität
sind kritikwürdig, sondern ggf. immer nur sein Verhalten.
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5. Muß ich mich für die Verwendung eines Pseudonyms rechtfertigen?
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Niemand muß sich für die Inanpruchnahme eines völlig selbstverständlichen
Grund- und Persönlichkeitsrechts öffentlich rechtfertigen. Wer es dennoch tut, setzt sich leider der Gefahr aus,
daß seine Beweggründe durch andere Netzteilnehmer ohne Kenntnis der genauen Umstände abqualifiziert
oder angezweifelt werden. Nicht selten werden diese Gründe als krankhafte Paranoia dargestellt und öffentlich
herabgewürdigt.
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6. Verstößt ein Pseudonym gegen die guten Sitten?
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Pseudonymität und Anonymität sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtige Normalität,
ohne daß uns dies bewußt ist. In Deutschland garantiert das Teledienstedatenschutzgesetz
den anonymen oder quasi-anonymen Zugang zu den öffentlich zugänglichen Datennetzen, weil der
Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre fester Bestandsteil unserer Werteordnung ist.
Weil es in Friedenszeiten keine sittenwidrige Gesetze gibt (diese Prüfung ist Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens
in Deutschland) und das Usenet ein öffentlich zugängliches Datennetz ist, verstößt die Verwendung eines
Pseudonyms auch nicht gegen die guten Sitten.
Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit ließe sich nur dann aufrechterhalten, wenn das Usenet eine geschlossene
Gruppe mit eigener Kultur und festgelegten Ein- und Austrittsregelungen wäre und die Anonymität den
Grundwerten dieser Kultur widersprechen würde.
Dem steht aber entgegen, daß das Usenet ein offenes Datennetz ist, welches grundsätzlich jedem zugänglich
ist, ohne sich zu einer bestimmten Gesinnung bekennen zu müssen.
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7. Ist es ein Zeichen des Vertrauens, den Realname zu benutzen?
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Zweifellos, denn mit der Bekanntgabe des Realname stellt man öffentlich den Bezug zur wirklichen Identität
her. Damit wird auch unbekannten und anonym bleibenden Mitlesern ermöglicht, Nachforschungen (auch
außerhalb der Datennetze) anzustellen und mit diesen Erkenntnissen destruktiven Einfluß auf das Leben
der betroffenen Person zu nehmen oder Dinge zu veröffentlichen, die nicht für die Öffentlichkeit
bestimmt sind. Persönlichkeitsprofile eröffnen die Macht zur Unterdrückung, Manipulation
und Ausbeutung.
Da Vertrauen im allgemeinen nicht einfach verschenkt wird, sondern vom Empfänger erworben werden muß,
darf man sich fragen, ob das Usenet mit allen seinen anonymen Mitlesern das blinde Vertrauen verdient.
Man darf nicht vergessen, daß die Artikel nicht nur von den wenigen aktiven Teilnehmern einer Diskussion
gelesen werden, sondern auch von einem vollkommen unbekannten Publikum. Auch noch nach Jahren.
Angesichts dieser Eigenschaften eines offenen Datennetzes ist Pseudonymität sicher keine Paranoia i.S.
eines unverhältnismäßig ausgeprägten Mißtrauens, sondern berechtigte Vorsicht.
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8. Soll ich - je nach Thema - ein Pseudonym oder meinen Realname verwenden?
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Leider wird dies oft empfohlen. Dieser Empfehlung steht entgegen, daß die Anbieter von Telediensten
oft bestimmte Identifizierungsmerkmale in die Header der ausgehenden Artikel einfügen. Da es außerdem
möglich ist, Personen an immer gleichen Grammatikfehlern, am Wortschatz, Satzbildung, Stil, Textformatierung
oder an besonders beliebten Worthülsen zu erkennen, besteht die Gefahr, daß aufmerksame Teilnehmer die
Verbindung zwischen dem Pseudonym und dem dazugehörenden Realname herstellen.
Steht ein solcher Verdacht einmal öffentlich im Raum, ist es meist nur ein Frage der Zeit, bis skrupellose
Teilnehmer das Pseudonym öffentlich aufdecken. Es wird deshalb dringend empfohlen, nicht zwischen
Realname und Pseudonym zu wechseln.
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9. Schützt mich ein Pseudonym?
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Das Pseudonym alleine schützt bereits zuverlässig gegen Nachforschungen, die an den Namen einer
Person anknüpfen. Denn wer das Pseudonym einer Person nicht kennt und nach Informationen über
sie sucht, wird unter Ihrem wirklichen Namen nichts finden!
Vor Rückverfolgungen ausgehend von einem konkreten Beitrag schützt ein Pseudonym alleine oft nicht
ausreichend. Um dies zu verhindern sind u.U. weitere Vorsichtsmaßnahmen
erforderlich, mit denen sich dann aber ein hoher Grad an Anonymität erreichen läßt. Ein so benutztes Pseudonym
ist nicht viel unsicherer als das Posten über einen anonymisierenden Remailer, weil die größte Gefahr der
Aufdeckung in beiden Fällen nur darin besteht, daß der Benutzer Fehler begeht. Diese Fehler können auch
im Umgang mit Remailern gemacht werden!
Keinen Schutz bietet das Pseudonym gegenüber den Ermittlungsbehörden, da diese Behörden Einsicht
in die Aufzeichnungen des Providers nehmen dürfen.
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10. Warum sind Pseudonyme im Usenet nicht gerne gesehen?
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Es hält sich leider das Vorurteil, daß der häufigste Anlaß, die
Identität zu verschleiern, der sei, dem Netz oder dem sozialen Gefüge Schaden zuzufügen. Zu allem Überfluss
wurde dieses Vorurteil auch noch von der alten Kirchwitz-Netiquette genährt und verbreitet. Wer vorhat, unter
einem Pseudonym zu posten, sollte deshalb durch sein Wohlverhalten dazu beitragen,
dieses Vorurteil zu entkräften.
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11. Welche Vorteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
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Wer ein richtig konfiguriertes Pseudonym benutzt, erreicht einen hohen Grad
der Anonymität und Sicherheit. Er genießt durch diesen
Schutz einen Vorteil, den Realnameposter nicht haben. Die teilweise heftigen Reaktionen auf Pseudonyme
beruhen daher zu einem nicht unerheblichen Teil auf dem Neid derer, die sich mit dem Realname gegen diesen
Vorteil entschieden haben und sich im übertragenen Sinne nackt und verletzbar fühlen.
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12. Welche Nachteile habe ich bei der Verwendung eines Pseudonyms?
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Solange die Vorurteile und Aversionen gegen
pseudonyme Autoren bestehen, wird man mit einem offensichtlichenPseudonym immer wieder auf
Widerstand stoßen. Die Spanne der Reaktionen reicht dabei von simplen Hinweisen bis hin zu Flames
und regelrechten Anfeindungen.
Es wird von Pseudonymgegnern gerne behauptet, daß viele Netzteilnehmer (oft ist sogar von der mehrheitlichen
Verhältnissen die Rede) pseudonyme Artikel automatisiert ausblenden und gar nicht erst lesen. Dieser Nachteil
kann durch Verwendung eines nichtoffensichtlichen Pseudonyms vermieden werden.
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13. Wann soll ich mein Pseudonym wechseln?
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Auch das Pseudonym dient ja (wie der richtige Name) dazu, eine bestimmte Person anhand ihrer
Bezeichnung wiederzuerkennen. Es macht daher keinen Sinn, das Pseudonym ständig zu wechseln
oder mehrere Netzidentitäten zu verwenden. Auch wenn man sich ein paar Ausrutscher erlaubt
hat, ist das kein Grund, das Pseudonym zu wechseln, denn Fehler sind menschlich.
Sollte allerdings ein Pseudonym einmal öffentlich aufgedeckt worden sein, wäre die Überlegung
durchaus angebracht, unter einem neuen Pseudonym aufzutreten. Bedenken sollte man dabei
aber, daß man an bestimmten Merkmalen wiedererkennt werden kann.
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14. Wie sollte ich auf Realname-Hinweise reagieren?
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Es wird dringend empfohlen, auf Realnamehinweise ruhig und gelassen zu reagieren.
Realnamediskussionen sind oft langwierig und aufreibend. Wer Realnamehinweise einfach ignoriert
und sich ausschließlich Thema äußert, erspart sich diesen Ärger und trägt dazu bei, die Vorurteile gegen
pseudonyme Autoren abzubauen.
Überstürzte und emotionale Reaktionen hingegen weden von den Hinweisern oft als Bestätigung dafür
ausgelegt, daß die von ihnen gepflegten Vorurteile keine solchen sind.
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15. Ist das Verwenden eines Pseudonyms eine Lüge oder gar Betrug?
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Einem klar erkennbaren Pseudonym fehlt die Täuschungsabsicht, die daraus erst eine Lüge oder einen
moralischen Betrug machen würde. Wer sich also eines offenichtlichen Pseudonyms bedient, lügt nicht,
sondern stellt die Intention, seinen wahren Namen nicht nennen zu wollen, offen und ehrlich heraus.
Es handelt sich dabei um das sogenannte Lügnerparadox, welches das europäische Denken
jahrtausendelang geplagt hat:
Ich Lüge!
Stimmt diese Aussage, dann ist sie eine Lüge und umgekehrt. Ein Lügner der sagt, daß er lügt, sagt die
Wahrheit. Lügt er jedoch, dann lügt er nicht, wenn er sagt, er lüge.
Wer hingegen ein nicht eindeutig erkennbares Pseudonym benutzt, der lügt zwar tatsächlich. Weil
sich die Benutzer offensichtlicher Pseudonyme aber unablässigen Repressalien ausgesetzt sehen,
handelt es sich beim Übergang zu einem nicht erkennbaren Pseudonym um eine moralisch
unbedenkliche und nachvollziehbare Notlüge, die nicht dem Erschleichen von Vorteilen dient,
sondern dazu, sich der ungerechtfertigten Kritik zu entziehen.
(Vgl.: Lügnerparadox)

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16. Kann ich erwarten, daß mein Pseudonym akzeptiert wird?
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Vorurteile sind leider hartnäckig und lassen sich nur schwer
ausräumen. Wer unter einem Pseudonym schreibt, wird daher wohl ständig Hinweise erhalten.
Am ehesten wird der pseudonyme Teilnehmer akzeptiert werden, wenn er sein Pseudonym nicht
in der Form mißbraucht, wie es das in der alten Kirchwitz-Netiquette dokumentierte Vorurteil behauptet.
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17. Darf man pseudonym schreibende Autoren öffentlich aufdecken?
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Deutschland und auch nach geltendem europäischen Recht
(Richtlinie 95/46) unter dem sog. Erlaubnisvorbehalt grundsätzlich verboten.
Das heißt, daß die besonderen Bedingungen erfüllt werden müssen, unter denen gesetzlich festgelegte
Ausnahmeregelungen die Datenverarbeitung erlaubt, oder daß der Betroffene einer Datenverarbeitung
ausdrücklich zustimmen muß (§4 BDSG).
Als personenbezogene Daten bezeichnet man Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Legaldefinition §3 I BDSG). Alle Informationen und
Umstände, mittels derer man den Bezug zu einer konkreten Person herstellen kann, sind folglich solche
personenbezogenen Daten. Hierzu gehören auch Daten, die öffentlich oder einem größeren Personenkreis
zugänglich sind, wie die Telefonnummer oder das Kfz-Kennzeichen und natürlich auch der Name selbst.
Für die Verletzung der Datenschutzbestimmungen ist es also nicht erforderlich, daß es sich um private
oder vertrauliche Daten handelt.
(vgl. http://www.weinknecht.de/ojr/2000/11.htm
)
Stellt jemand ohne Zustimmung des Betroffenen
einen Zusammenhang zwischen einem pseudonym verfaßten
Artikel und der Identität des Autoren her, indem er z.B. innerhalb einer Antwort personenbezogene Daten
veröffentlicht, so stellt diese Verknüpfung eine unzulässige Datenverarbeitung und eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die den Betroffenen berechtigt, seine Interessen mittels einer
Unterlassungsklage gemäß §1004 BGB oder einer (kostenpflichtigen) Unterlassungserklärung zu wahren.
Im Falle eines nachgewiesenen Schadens ist der Schädiger nach §823 BGB und §7 BDSG zum Schadenersatz
verpflichtet.
Das öffentliche Aufdecken pseudonymer Autoren stellt eine schwere Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts des Betroffenen dar und ist kein Kavaliersdelikt.
Aus einem Urteil des BGH (Aktenzeichen: I ZR 149/97):
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen
Erscheinungsformen dienen in erster Linie dem Schutz ideeller Interessen, insbesondere dem Schutz des
Wert- und Achtungsanspruchs der Persönlichkeit. Dieser Schutz wird dadurch verwirklicht, daß bei einer
Verletzung dieser Rechte neben Abwehransprüchen auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen,
die nicht nur auf den Ersatz materieller, sondern - wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff
handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann - auch
auf den Ausgleich immaterieller Schäden gerichtet sind.
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18. Hat der Wunsch nach Pseudonymität höhere Priorität als das Höflichkeitsempfinden?
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Grundsätzlich spricht natürlich nichts dagegen, das Höflichkeitsempfinden anderer Menschen durch entsprechende
Rituale zu bedienen, solange dadurch keine Nachteile entstehen.
Hat sich ein Autor jedoch bewußt dafür entschieden, ein Pseudonym zu benutzen, so fußt diese Entscheidung
aber ja gerade auf der individuellen Erkenntnis, daß die Verwendung des bürgerlichen Namens in öffentlichen
Datennetzen durch das erhöhte Risiko mit Nachteilen behaftet sein kann. Dem unter einem Pseudonym schreibenden
Teilnehmer würden also u.U. Nachteile entstehen, würde er dem Höflichkeitsempfinden entsprechen und
seinen Namen offenbaren.
Demgegenüber entstehen dem Leser eines entpersonifizierten Newsbeitrages keinerlei Nachteile. Niemand ist
schließlich gezwungen, namenlose Beiträge zu lesen oder sich überhaupt mit ihnen zu befassen.
Außerdem erschwert ein Pseudonym weder die Lesbarkeit eines Artikels, noch verletzt es das Ehrgefühl
des Lesers, beleidigt ihn oder verletzt seine Rechte.
Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich ohne Zweifel, daß der Wunsch nach Pseudo- oder Anonymität
des Absenders höher zu bewerten ist, als der Wunsch eines nicht zum Konsum verpflichteten Lesers,
sein Höflichkeitsempfinden bedient zu sehen.
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19. Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymität und Anonymität?
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Die oftmals vorgebrachte Behauptung Pseudonymität sei nicht gleich Anonymität ist in dieser undifferenzierten
Form falsch.Das Entfernen des wirklichen Namens (und das Ersetzen durch ein Pseudonym)
ist ja - neben weiteren Maßnahmen - gerade die Grundvoraussetzung für eine funktionierende
Anonymisierung. Man kann mit einem Pseudonym durchaus ein hohes
Maß an Anonymität erreichen. In Fachkreisen werden die verschiedenen Formen des Pseudonyms
daher auch nach dem Grad er damit erreichbaren Anonymität unterschieden.
Da der Begriff der Anonymität nicht den Zustand einer Person beschreibt, sondern ihr Verhältnis
zu anderen Personen oder Personengruppen, wird deutlich, daß es eine absolute Anonymität
schon deshalb nicht geben kann, weil jeder Mensch in ein soziales Umfeld eingebunden ist.
Außerdem wird klar, daß die Anonymität keineswegs ein absoluter, sondern vielmehr ein
relativer Begriff ist: Man kann gleichzeitig Anonym und Bekannt sein!
Diesen Umständen entsprechend wird im Netz oft der Begriff der
faktischen Anonymität benutzt, der ursprünglich vom
Gesetzgeber geprägt und etabliert wurde. Dieser besagt, daß eine ausreichende Anonymität
gegeben ist, wenn Einzelangaben nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Zeit,
Kosten und Arbeitsaufwand einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
[Nach oben]
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20. Steht ein pseudonym schreibender Autor nicht zu seinem Wort?
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Weil der pseudonym schreibende Autor gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Anonymität
genießt und damit jederzeit greifbar ist und zur Rechenschaft gezogen werden kann, steht er auch
vollumfänglich zu seinem Wort (vgl. Schützt mich ein Pseudonym?).
Alle anderen Handlungen und Äußerungen, die rechtlich nicht von Strafe bedroht sind und sich
also im Rahmen der Legalität bewegen, bedürfen keiner öffentlichen Zuordnungsmöglichkeit
zu einer bestimmten Person. Das Pseudonym verhindert somit lediglich den Direktzugriff durch
andere Netzteilnehmer und schützt den Schreiber vor Selbstjustiz und allen anderen Formen
der unerwünschten Einflußnahme in das Privatleben.
Es erfüllt damit eine vergleichbare Funktion wie das Kennzeichen an einem Kraftfahrzeug.
[Nach oben]
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21. Was bedeutet eigentlich Realname?
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Die alte Kirchwitz-Netiquette spricht von real name und meint damit gewiss etwas anderes als das, was hier im
deutschsprachigen de-Usenet gemeinhin als Realname (ausgeschriebener Vor- und Zuname)
verstanden wird. Tatsächlich kann durchaus auch ein Pseudonym ein "real name" sein, nämlich
dann, wenn das Pseudonym von seinem Träger so verinnerlicht wurde, daß es so selbstverständlich
wie der echte Name gerbraucht wird oder diesen sogar in den Hintergrund drängt.
Siehe Leserbrief
[Nach oben]
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22. Was muß ich beim Umstieg auf ein Pseudonym beachten?
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Wer vom Realname auf ein Pseudonym umsteigen will, sollte beachten, daß die Software und der
Telediensteanbieter u.U. Identifizierungsmerkmale in die Header
der Nachrichten einfügt. Ersteres ist bei einem gängigen Newsreader kein Problem, gegen
Identifikationsmerkmale des Zugangsproviders hilft jedoch meist nur der Providerwechsel
oder eine Neuanmeldung.
Bei einem abrupten Wechsel der Identität würde es außerdem auffallen, wenn User A plötzlich
weg ist, während User B plötzlich auf der Bildfläche erscheint, sich für die gleichen Themen
interessiert, dazu noch den selben Schreibstil pflegt und möglicherweise auch noch die gleichen
Rechtschreibfehler macht.
Man sollte sich deshalb beim Übergang entweder sehr viel Zeit lassen und/oder entgegen der
Empfehlung aus Punkt 7 über eine angemessene Zeitspanne beide Identitäten nutzen.
[Nach oben]
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23. Ist der Realname aufgrund des Rfc 1036 eine technische Notwendigkeit?
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Diese Behauptung beruht auf einer Fehlinterpretation des Begriffs full name. Der
Rfc 1036
bietet an, daß neben der E-Mail Adresse optional auch der sog. full name im From-Header eines Usenetbeitrages
angegeben werden kann.
Leider wird der full name oft mit dem real name bzw. dem de-Usenet-spezifischen Begriff
Realname gleichgesetzt und behauptet, ein Pseudonym sei nach Rfc 1036 nicht vorgesehen
und daher technisch unzulässig.
Die Gleichsetzung von full name und real name ist jedoch falsch, wie sich schon ohne eingehende
Untersuchung aus den unterschiedlichen Begriffen herleiten läßt.
Der full name kann in der Sprachregelung der Rfc's jede namensartige Kennzeichnung, Benennung
oder Bezeichnung des Absenders sein, die eine möglichst hohe Unterscheidungskraft besitzt.
(Daher auch full name). Das schließt natürlich nicht aus, daß ein Nutzer auch seinen wirklichen
Namen als full name benutzt.
(siehe auch rfc1036.htm)
[Nach oben]
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24. Werden durch Pseudonyme Namensrechte verletzt?
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Wer ein Pseudonym benutzen möchte, welches als solches nicht zu erkennen ist (z.B. Bernd Maier),
sollte vor der ersten Benutzung des Namens sicherstellen, daß dieser Name nicht schon von einer
anderen Person im Usenet gebraucht wird. Darüberhinaus braucht man zumindest in Deutschland
keine Bedenken zu haben, daß die Verwendung des Pseudonyms mit den Rechten einer zufällig
real existierenden Person gleichen Namens kollidiert, solange man diesen Namen nicht gezielt
mißbraucht, um schutzwürdige Interessen dieser Person zu verletzen oder ihr Schaden zuzufügen.
§ 12 BGB verschafft dem realen Namensinhaber keine
namensrechtliche Exklusivität, sondern gewährt ihm allein das Recht, sich gegen
persönlichkeitsrechtsverletzende Namensanmaßungen zur Wehr zu setzen. (Siehe auch Punkt 16).
Schutzwürdige Interessen eines Namensinhabers werden nach der letztinstanzlichen Entscheidung
des BGH nur dann berührt, wenn dem wirklichen Namensinhaber der Gebrauch seines Namens
durch die Registrierung des Namens als Internet-Adresse streitig gemacht wird. Nähere
Einzelheiten können dem Urteil des OLG Köln (18 U 34/00) sowie
dem Revisionsurteil des Bundesverfassungsgerichts (I ZR 296/00)
entnommen werden.
Aus moralischen Erwägungen und zur Konfliktvermeidung empfiehlt der Autor dieser Faq, bei
der Namenswahl dennoch darauf zu achten, daß keine real existierende Person durch die
Netzaktivitäten in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Dies kann nicht nur durch die Wahl
eines nichtexistierenden Namens realisiert werden, sondern auch durch die Wahl eines extrem
häufigen Namens, den man dann durch abweichende Schreibweisen, Zusätze oder in anderer
Weise individualisiert
[Nach oben]
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25. Warum rät die Kirchwitz-Netiquette von der Verwendung eines Pseudonyms ab?
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Die alte Kirchwitz-Netiquette rät nicht von der Verwendung eines Pseudonyms ab, weil seine Verwendung
unhöflich (siehe Punkt 3) oder schädlich wäre, sondern weil
sie dem Teilnehmer die Konfrontation mit den Vorurteilen ersparen möchte,
über die sie in Punkt 14 berichtet.
(Siehe auch rname.htm)
[Nach oben]
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